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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet
„Auftrag“ oder „Abschluss“ den Vertrag mit Ottensener bzw.
dem ohb Redaktionsbüro über die Veröffentlichung einer oder
mehrerer Anzeigen, Beilagen oder sonstiger Insertionen in
den Publikationen des Ottensener, seien sie gedruckt oder
elektronisch.
2. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Ottensener
nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet
etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Ottensener zurück zu vergüte
3. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer
Gewalt im Risikobereich des Ottensener beruht oder, wenn der
Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes
Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen
bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes
fortsetzt
4. Aufträge zu Insertionen, die erklärtermaßen ausschließlich
in bestimmten Ausgaben, in bestimmten Zeiträumen oder an bestimmten
Plätzen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Ottensener eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
informiert werden kann, falls der Auftrag in der gewünschten
Weise nicht ausgeführt werden kann.
5. Anzeigen werden bestmöglich positioniert. Der Auftraggeber
hat keinen Anspruch auf eine spezifische Positionierung.
6. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt
und die rechtliche Zulässigkeit von für die Insertion bestimmter
Texte, Bilder und sonstiger Gestaltungselemente. Der Auftraggeber
hat den Ottensener von Ansprüchen Dritter freizustellen, die
diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert
sein sollte, erwachsen. Der Ottensener ist nicht verpflichtet,
Aufträge und Insertionen daraufhin zu prüfen, ob durch sie
Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar
sind, werden als solche vom Ottensener kenntlich gemacht.
7.1 Der Ottensener behält es sich vor, Insertionen, auch einzelne
Anzeigenabrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen
Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Vertretern aufgegeben werden.
7.2 Beilagenaufträge sind erst nach der Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung durch den Ottensener
bindend. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
8.1 Für die rechtzeitige Lieferung von Texten und/oder
einwandfreier Insertionsunterlagen wie Druckvorlagen oder
Beilagen etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Ottensener
unverzüglich Ersatz an.
8.2 Der Ottensener gewährleistet die für die belegten Publikationen
übliche Druck- oder Wiedergabequalität im Rahmen der durch
die Insertionsvorlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber kann bei ganz oder teilweise unleserlicher,
unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Insertion
nur entweder eine einwandfreie Ersatzinsertion oder die Herabsetzung
der Vergütung verlangen, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Insertion beeinträchtigt wurde. Weitergehende
Haftungen für den Ottensener sind ausgeschlossen. Reklamationen
müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnungen
und Belegen geltend gemacht werden. Bei fernmündlich aufgegebenen
Aufträgen und Änderungen übernimmt der Ottensener keine Haftung
für die Richtigkeit der Wiedergabe.
10. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
und gegen eine Kostenaufwandspauschale geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der an den Ottensener
zurückgeleiteten Korrekturabzüge. Der Ottensener berücksichtigt
alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der von ihm bei
der Lieferung der Korrekturabzüge gesetzten Frist mitgeteilt
werden.
11. Sind bei den Druckpublikationen keine besonderen
Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe
der Preisberechnung zu Grunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet,
werden Rechnung und gegebenenfalls Beleg spätestens vierzehn
Tage nach Veröffentlichung übersandt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die Einziehungskosten
sowie Zinsen in Höhe der banküblichen Dispositionskredite
berechnet. Der Ottensener kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung laufender Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen
und für die restlichen Insertionen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Ottensener berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen,
ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche
erwachsen.
14. Der Ottensener liefert mit der Rechnung auf Wunsch bei gedruckten
Publikationen einen Anzeigenbeleg. Wenn Art und Umfang des
Anzeigenauftrags es rechtfertigen, werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann
ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Ottensener.
15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
16. Im Falle gänzlichen oder teilweise Nichterscheinens
der Publikation (Magazin oder online) und somit der Insertion
infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt
jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung
von Schadensersatz. Insbesondere wird für nicht rechtzeitig
oder überhaupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen
kein Schadensersatz geleistet.
17. Die nicht termingerechte Lieferung von Vorlagen kann Auswirkungen
auf die Wiedergabequalität und die Platzierung haben und schließt
spätere Reklamationen aus. Der Ottensener behält sich die
Berechnung eventuell entstehender Mehrkosten vor.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet
nach drei Monaten nach Erfüllung des Auftrages.
19. Mit Anlieferung der Insertionsvorlagen versichert der Auftraggeber,
dass er berechtigt ist, die mitgelieferten Schriften zum Zwecke
der Veröffentlichung zu benutzen.
20. Für alle Anzeigenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen
der aktuellen Preisliste (siehe Navigationspunkt „Anzeigenpreise“)
und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Ottensener
sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind am Erstverkaufstag der Ausgabe fällig, in
der die Anzeige veröffentlicht wird. Bei Vorauszahlung, die
in voller Höhe vor dem Erstverkaufstag beim Ottensener eingeht,
wird 2% Skonto gewährt, es sei denn, es bestehen noch ältere
Ottensener-Forderungen. Verzugszinsen werden in Höhe der banküblichen
Zinsen für Dispositionskredite berechnet. Bankeinzugsverfahren
ist möglich.
Bankverbindung Dresdner Bank
Bankleitzahl 200 800 00
Kontonummer 0471 066 600
Geschäftsbedingungen
Für alle Aufträge gelten unsere Allgemeinen sowie Zusätzlichen
Geschäftsbedingungen, sofern wir nicht schriftlich abweichenden
Auftragsbedingungen zugestimmt haben.
Vertrieb
Über Pressevertrieb an Kiosken, im Buch- und Zeitschriftenhandel;
über Eigenvertrieb in Gaststätten, Kino- und Theaterkassen,
ausgewähltem Hamburger Einzelhandel sowie im Abonnement.
Rücktrittstermine
Schriftlich 12 Tage vor Anzeigenschluss
Nachlässe
Für Mehrfachbuchungen werden Nachlässe gewährt
Druckunterlagen
Gültige Dateiformate zur Weiterverarbeitung: Die Anzeige muss
vor der Anlieferung als TIFF, EPS oder PDF in einem Grafikprogramm
abgespeichert werden. Alle verwendeten und benötigten Schriften
müssen in einem eindeutig gekennzeichneten Schriftenordner
mitgeliefert werden. Mit Anlieferung der Anzeigenvorlage versichert
der Kunde, dass er berechtigt ist, die mitgelieferten bzw.
verwendeten Schriften zum Zweck der Anzeigenveröffentlichung
zu benutzen.
Mindestauflösung 300 dpi / 120 lpi
Anlieferung per Datenträger Zip, CD-ROM, Diskette
Übertragung per E-Mail Bis maximal 2 MB, an: anzeigen@ottensener.de
Gestaltung
Wir sind wir in der Lage, individuelle Gestaltungswünsche
zu realisieren. Sollten Sie also Ihre Anzeige aktualisieren
oder eine vollkommene Neugestaltung wünschen – wir beraten
Sie gern zu moderaten Kosten. Für Anzeigen vermitteln wir
auf Wunsch auch Fotografen.
Andrucke müssen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss eintreffen.
Für
den korrekten Abdruck von Anzeigen, von denen rechtzeitig
kein verbindlicher Andruck vorliegt, übernimmt der Ottensener
keine Haftung.
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